Förderunterricht

Die Schule wird um 7.25 Uhr für Kinder, die Förderunterricht haben an den entsprechenden Tagen geöffnet. Es ist ihnen erlaubt, in der Halle ruhig zu warten. Die Lehrkräfte für den Förderunterricht übernehmen die Aufsicht und nehmen die Kinder dann um 7.30 Uhr mit in den Unterrichtsraum. Vor 7.25 Uhr sollten diese Kinder sich nicht auf dem Schulgelände aufhalten.

Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr

Die Kommentierung des § 62 NSchG im Kommentar Brockmann/Littmann/Schippmann benennt folgende Vorgabe zum Beginn der Aufsichtspflicht: Den Schülerinnen und Schülern muss Gelegenheit gegeben werden, das Schulgelände rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts betreten zu können. Im Allgemeinen soll dies etwa 10 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde geschehen.

Ausnahmen von dieser Regelung sind für Fahrschüler vorzusehen, da ihnen bei ungünstigen Ankunftszeiten ein Aufenthalt in der Schule zu ermöglichen ist.

Entsprechend dieser Vorgaben gibt es an der Grundschule an der Sieber ab 7.45 Uhr eine eingeteilte Aufsicht für die Schülerinnen und Schüler, deren 1. Stunde um 8.00 Uhr beginnt.

Schülerinnen  und  Schüler, die nicht am Förderunterricht teilnehmen, dürfen sich ab 7.45 Uhr auf dem Schulgelände aufhalten.

Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr. Mit dem ersten Klingeln um 7.55 Uhr ziehen sich die Kinder die Hausschuhe an und gehen zum Unterrichtsraum.                                                      

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