Grundschule an der Sieber

Hattorf am Harz

Mit diesem Schulleitfaden von A-Z möchten wir Ihnen einen Einblick in wichtige rechtliche und erzieherische Aspekte des Lebens an unserer Schule gewähren. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann die Informationen, die bei Elternabenden, bei Informationsabenden, bei Elternsprechtagen oder bei Einzelgesprächen weitergegeben werden,nicht ersetzen, aber vielleicht einen ersten Eindruck bringen und beiGesprächen thematisiert werden.

Wir freuen uns im Sinne Ihrer Kinder auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit in guter Atmosphäre unserem Schulmotto getreu:

"Miteinander leben – voneinander lernen"

 

A

Alle sollen sich in unserer Schule wohlfühlen! Dies erfordert die Mithilfe aller!

Adressänderungen: Wir bitten Sie, Änderungen der Anschrift oder der Telefonnummer, sofort dem/der Klassenlehrer/-in oder direkt dem Sekretariat mitzuteilen.

Anfang des Unterrichts ist 8.00 Uhr. Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig, aber nicht vor 7.45 Uhr in die Schule, es sei denn es erhält Förderunterricht. In diesem Fall soll es nicht vor 7.25 Uhr in der Schule sein.

Die Anwesenheit der Schüler in der Schule ist Pflicht (-> Schulpflicht!). Entschuldigen
Sie Ihr Kind bei Abwesenheit telefonisch (Tel.: 05584/ 640 , Anrufbeantworter), aber auch schriftlich nach spätestens 3 Tagen.

Arbeitsmittel 
sind Voraussetzung für eine geregelte Mitarbeit im Unterricht. Bitte sorgen Sie dafür,
dass Ihr Kind alle wichtigen Arbeitsmittel immer zur Verfügung hat und dass die Sachen beschriftet sind.

Arzttermine sollten, wenn es möglich ist, auf den Nachmittag gelegt werden.

Arbeitsgemeinschaften finden in der Zeit von 13.00 bis 13.45 Uhr statt.  (Jahrgang 3 und 4: 1xpro Woche)

Aufsicht: Die Schüler werden vor Unterrichtsbeginn ab 7.45Uhr und in den Pausen von einer Lehrkraft beaufsichtigt.

Ausflüge: In einem Schuljahr können mehrere Wandertage und Ausflüge durchgeführt werden. In Klasse 4 wird in dr Regel eine mehrtägige Klassenfahrt durchgeführt.

 

B

In den 1. und 2. Klassen bieten wir von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr nach dem Unterricht die Betreuung Ihres Kindes an.

Beurlaubung: Die Klassenleitung bzw. Schulleitung stellt eine Beurlaubung bei einem wichtigen Anlass nach schriftlicher Anfrage aus.

Bewegung: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sich am Nachmittag genügend bewegt. Die
Kinder brauchen Bewegung als Ausgleich zum Stillsitzen in der Schule.

Bücherei: In der Schule haben wir eine gut sortierte Bücherei. Die Schüler/ innen können vormittags in der „Büchereipause“ oder zu anderen Unterrichtszeiten unter Aufsicht Bücher ausleihen.

 

C

Computer für die Unterrichtsarbeit wurde überwiegeng durch den Einsatz von IPads abgelöst. Ein Klassensatz ist vorhanden.

 

E

Einschulung: Einschulungstag ist in der Regel der Samstag nach Beginn des Schuljahres. Wir beginnen mit einem Gottesdienst in der evangelischen Kirche. Danach weden die Erstklässler in der Turnhalle im Dorfgemeinschaftshaus begrüßt. Im Anschluss daran erleben die Schulneulinge ihre erste Schulstunde. Die Eltern werden in der Zwischenzeit mit Getränken und Snacks verwöhnt. Ein Fotograf ist von den Eltern zu organisieren.

An den Elternabenden haben Sie Gelegenheit, in Kontakt mit den Lehrkräften und
anderen Eltern zu kommen; nehmen Sie diese Termine wahr!

Elternarbeit/-mitarbeit: Elternarbeit und –mitarbeit gehören zu den Grundlagen päda- gogischer Arbeit. Regelmäßiger Kontakt zwischen Eltern und Schule ist im Interesse der Kinder wichtig. Für manche allgemeinen (Schul- oder Spielfeste) oder klasseninterne Aufgaben (Wanderungen, Klassenfeste) nehmen wir gern die Mitarbeit der Eltern in Anspruch und freuen uns über jede zugesagte Hilfe.

Elternbriefe: Gibt es nicht mehr für alles - Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig über die Homepage! Wichtige Informationen und Mitteilungen im Laufe des Schuljahres werden Ihnen über Ihre Kinder in Elternbriefen über die Postmappe zugeleitet.

Elternsprechtage finden in jedem Schulhalbjahr einmal (2x im Schuljahr) statt. Sie werden dazu eingeladen. Die Elternsprechtage finden nachmittags statt. Auch den berufstätigen Eltern wird am späten Nachmittag eine Möglichkeit zum Gespräch geben.

Die Elternvertreter nehmen die Belange der Eltern und Schüler/innen einer Schule wahr! In jeder Klasse werden Elternvertreter gewählt. Die beiden Vorsitzenden sind Mitglieder im Schulelternrat. Aus diesem Gremium werden der/ die Schulelternratsvorsitzende unserer Schule, die Elternvertreter für Fachkonferenzen, die Gesamtkonferenz und den Schulvorstand gewählt.

Englisch: Englischunterricht wird ab dem 3. Schuljahr mit zwei Stunden in der Woche unterrichtet. In der 3. Klasse erhalten die Kinder nur die Teilnahme an diesem Unterricht im Zeugnis bescheinigt. In der 4. Klasse bekommen sie Noten.

 

F

Ferien legt das Kultusministerium fest. Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulleiterin beurlaubt werden. Reisen und Urlaubstermine können grundsätzlich nicht als Ausnahmefälle anerkannt werden.

Freunde: Zum Wohlfühlen in der Schule braucht Ihr Kind Freunde, mit denen es reden
und spielen kann. Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, seine Freunde auch außerhalb der Schule zu treffen.

Ein gesundes Frühstück ist die Grundlage für einen erfolgreichen Schultag. Geben Sie
Ihrem Kind die Zeit für ein ruhiges und ausgewogenes Frühstück zuhause. Für die Frühstückspause geben Sie bitte ebenfalls etwas Gesundes zu essen mit. 

Förderunterricht findet an unserer Schule regelmäßig vor Unterrichtsbeginn (7.30 Uhr) statt oder parallel zur Betreuung. Er wird je nach Bedarf in allen Klassenstufen eingerichtet, wenn Zusatzstunden dafür zur Verfügung stehen.

Der Förderverein der Grundschule an der Sieber ermöglicht uns viele besondere Anschaffungen, die die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit unterstützen (Schulküche, Bühne, Bücher, Pausenspielgeräte etc.). Helfen auch Sie, indem Sie Mitglied werden.

Fortbildung der Lehrkräfte ist notwendig und wird an unserer Schule von allen Mitarbeitern regelmäßig durchgeführt.

Fundsachen: Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule oder Turnhalle liegen gelassen hat, werden eine Zeitlang aufbewahrt. Wenden Sie sich bitte an die Hausmeister oder die Klassenlehrerin.

 

G

Geld: Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Kind nur dann Geld mitgeben, wenn eine Lehrkraft aus gegebenem Anlass Beträge einsammelt. 

Die Gesundheit Ihrer Kinder ist das wichtigste Gut! Tragen Sie durch die richtige Ernährung dazu bei, dass Ihre Kinder gesund und fit bleiben.   Achten Sie darauf, dass die Schultasche nicht zu schwer ist (es müssen nicht immer alle Bücher mit nach Hause genommen werden). Auch Bewegung an frischer Luft unterstützt die Gesundheit!; 

Gewalt, Raufereien oder Mobbing kommen leider auch an unserer Schule vor. Allerdings handelt es sich dabei um Einzelfälle, die wir Lehrkräfte gründlich mit den Kindern besprechen. Wir benötigen dabei die Hilfe der Eltern: Machen Sie Ihrem Kind klar, dass Konflikte nie durch Gewalt gelöst werden können!

 

H

Handy: Der Gebrauch von Handys ist in der Schule nicht erlaubt.

Hausaufgaben dienen der Übung des gelernten Unterrichtsstoffes. Sie sollen täglich von den Schülern aufgeschrieben werden.
Kontrollieren Sie bitte, ob Ihr Kind die Hausaufgaben vollständig erledigt und ob es die
gemachte Hausaufgabe in die Schultasche packt. Sollte Ihr Kind bei Erledigung der
Hausaufgabe öfter ein Zeitlimit von etwa einer Stunde überschreiten, sprechen Sie mit
der Lehrkraft darüber.

Das Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Lehrkraft und
Eltern -> Kontrollieren Sie es deshalb täglich!

Hausordnung: Damit ein vernünftiges und erfreuliches Zusammenleben in unserer
Schulgemeinschaft möglich ist, müssen feste Regeln eingehalten werden.

Hausschuhe sind nicht nur für ein sauberes Klassenzimmer, sondern auch für die
Fußhygiene Ihres Kindes wichtig!

Hygiene: Bitte halten Sie Ihr Kind an, sich vor dem Essen und nach dem Toilettengang
die Hände zu waschen. Auf allen Toiletten in der Schule gibt es Seifenspender.

 

J

Jacken werden in der Garderobe aufbewahrt. Kleidung sollte zweckmäßig sein und gerade an Sporttagen nicht zu aufwendig sein.

 

K

Der/ Die Klassenlehrer/in ist die erste Bezugsperson für Schüler und Eltern bei Fragen, Problemen oder Konflikten in der Schule.

Konferenzen: Die Gesamtkonferenz unserer Schule setzt sich zusammen aus den an der Schule tätigen Lehrpersonen, den Pädagogischen Mitarbeitern, 4 Elternvertretern aus dem Schulelternrat und evtl. einem Vertreter des Schulträgers. Die Gesamtkonferenz entscheidet über die Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassen- arbeiten, Hausaufgaben, Schulordnung und das Schulprogramm. Sie entscheidet über die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse. Die Fachkonferenz ist zuständig für die Angelegenheiten, die ein einzelnes Fach oder eine Gruppe von Fächern betreffen. Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne SchülerInnen betreffen.

Kopfläuse kommen in den besten Familien vor. Bitte informieren Sie uns umgehend, damit sie sich nicht weiter ausbreiten können. Ihr Kind darf die Schule mit Kopfläusen nicht besuchen. Eine Wiederzulassung zum Schulbesuch ist erst möglich, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Hausarztes oder Gesundheitsamtes vorliegt.

Über mögliche ansteckende Krankheiten Ihres Kindes informieren Sie uns bitte ebenfalls so schnell wie möglich. Nur wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, darf Ihr Kind wieder in die Schule kommen.

Krankmeldung: Entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit am 1. Tag telefonisch und unbedingt spätestens nach 3 Tagen schriftlich. Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind nicht per E-Mail. Diese werden erst am späteren Vormittag abgerufen.

 

L

Der Lehrplan wird vom Kultusministerium vorgegeben und bietet die Grundlage für die Unterrichtsarbeit der Lehrkraft.

Leistung ist nicht alles. Ihr Kind soll Freude an der Schule haben! Wenn Eltern und Lehrkraft zusammenarbeiten, wirkt sich das positiv auf die Freude und folglich auch auf die Leistung aus.

Loben Sie Ihr Kind für seine Leistungen! Schauen Sie nicht nur auf Noten, sondern zeigen Sie auch Anerkennung, wenn Ihr Kind sich im Kleinen verbessert (zum Beispiel weniger Fehler im Diktat). Loben Sie Ihr Kind auch dann, wenn es dafür (noch) nicht die bessere Note erhält. Jeder kleine Fortschritt Ihres Kindes ist wichtig und verdient Ihre volle Anerkennung. Nur ein Kind, das gelobt und anerkannt wird, kann seine Fähigkeiten voll entwickeln! Sollte es mit den schulischen Leistungen Ihres Kindes einmal nicht so "klappen", ermutigen und trösten Sie Ihr Kind! Achten Sie aber auch darauf, dass es Rückstände aufholt und fleißig übt. Sprechen Sie mit der Lehrkraft darüber!

Lehrmittel/ -ausleihe: Ihre Kinder erhalten die benötigten Schulbücher gegen eine Gebühr von der Schule zur Ausleihe. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig. Die Bücher sind Eigentum des Landes Niedersachsen und müssen am Ende des Schul jahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern. Verschmutzte oder zerstörte Bücher müssen anteilig erstattet oder ersetzt werden. Die benötigten Arbeits-und Verbrauchsmaterialien müssen auf eigene Kosten von den Eltern angeschafft werden.

Lesen können ist wichtig! Motivieren Sie Ihr Kind zum Lesen!

 

M

Ihre Mitarbeit ist wichtig: Helfen Sie mit, dass Ihrem Kind die Schule Spaß macht! Zeigen Sie Ihrem Kind eine positive Einstellung zur Schule und zu den schulischen Belangen. Ihr Vorbild ist sehr wichtig. Arbeiten Sie mit der Lehrkraft zusammen. Erziehungsarbeit zu Hause und Erziehungsarbeit in der Schule sollten einander sinnvoll ergänzen. Kommen Sie zu Gesprächen in die Schule. Die Lehrkraft wird immer bemüht sein, zusammen mit Ihnen Lösungen und Hilfestellungen für schulische Probleme zu finden.

 

N

Nacharbeiten werden dann nötig, wenn schulische oder häusliche Aufgaben nachlässig oder ungenügend erledigt werden. Sie erhalten rechtzeitig eine Mitteilung darüber. Nacharbeiten werden in der Schule durchgeführt.

Noten: Die Notenskala reicht von sehr gut bis ungenügend (1 bis 6.). Für jedes Fach legt die Fachkonferenz einen einheitlichen Maßstab zur Leistungsbewertung fest.

Erst in der 3. und 4.Klassenstufe erhalten die Kinder Notenzeugnisse. In der ersten und zweiten Klasse werden Berichtszeugnisse formuliert.

Notfall: Bitte geben Sie uns für Notfälle eine zusätzliche Telefonnummer (Arbeit- geber, Großeltern, Vertrauensperson) an, die wir sicher erreichen können.

 

O

Ordnung ist in allen Bereichen nötig! Wecken Sie bei Ihrem Kind die Bereitschaft zur Ordnung! Ihr Vorbild ist von großer Bedeutung! Kontrollieren Sie vor allem auch die Ordnung in der Schultasche und im Federmäppchen!

 

P

Pädagogische Mitarbeiter/innen werden zur Betreuung in den ersten und zweiten Klassen eingesetzt oder beaufsichtigen den Unterricht, wenn eine Lehrkraft ausfällt.

Schüler/innen können sich Pausenhofspiele während der großen Pausen ausleihen.

Ein gesundes Pausenbrot ist ebenso wichtig wie ein ausgewogenes Frühstück! Geben
Sie Ihrem Kind abwechselnd Saft oder Tee, Obst, Gemüse, Milchprodukte und Brot (am
besten Vollkornbrot) mit. Denken Sie an eine umweltfreundliche Verpackung!     

 

Pflichten der Eltern:

  1. Kontrolle der Hausaufgabe (nicht Verbesserung!);
  2. Das Mitgeben eines Pausenbrots;
  3. Vollständig eingepackte Schultasche und Beschaffung des Arbeitsmaterials;
  4. Wahrnehmung von Elternabenden und ähnlichen Terminen;
  5. Tägliche Kontrolle von Hausaufgabenheft und Postmappe;
  6. Pünktlichkeit

 

Projekttage oder –wochen finden in jedem Schuljahr statt. Der Stundenplan wird an solchen Tagen aufgehoben, damit ein Thema oder Themenbereich intensiv bearbeitet werden kann. Die Unterrichtszeiten bleiben bestehen.

Pünktlichkeit ist Voraussetzung für einen geregelten Unterrichtsablauf! Schicken Sie Ihr
Kind bitte rechtzeitig, aber nicht zu früh von zu Hause weg, denn eine Aufsicht ist erst ab 7.45Uhr eingesetzt.

 

R

Radfahrprüfung: Die Radfahrprüfung, die aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung im Realverkehr besteht, wird von den Lehrkräften des 4. Schuljahres vorbereitet und in Zusammenarbeit mit der Polizei abgenommen. Im Sachunterricht werden die SchülerInnen ausführlich in die Thematik „Richtiges Verhalten im Straßenverkehr“ eingewisen.

Regeln sind das A + O beim Zusammenleben in der Gemeinschaft. Kinder und Eltern
müssen sich an die Hausordnung halten! Die Kinder haben Klassenregeln, die sie zu
befolgen haben.

Rektorat: Das Rektorat befindet sich im Erdgeschoss. Gesprächstermine bitte vorher vereinbaren.

Religion: An unserer Grundschule wird der Religionsunterricht in der Klassenstufe 1 und 2 konfessionell-kooperativ und in den Klassen 3 und 4 konfessionell gebunden evangelisch oder katholisch erteilt. SchülerInnen ohne Bekenntnis oder Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften können, müssen aber nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Wenn Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen sollen, benötigen wir vor Schuljahresbeginn eine schriftliche Abmeldung.

Roller dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, ebenso sind der Gebrauch von Rollerblades o.ä. und Fahrrädern auf dem Schulgelände nicht gestattet. Diese Fortbewegungsmittel sind für den Schulweg nicht erlaubt.

 

S

Schlaf: Es ist wichtig, dass Ihr Kind genügend Schlaf bekommt. Nur ein ausgeruhter
Schüler kann sich gut konzentrieren!

Gemietete Schulbücher müssen bei Verlust oder Beschädigung ersetzt werden. Bitte binden Sie die Bücher ein und halten Sie Ihr Kind an, sorgfältig damit umzugehen, denn auch andere Kinder wollen noch damit arbeiten.

Schulelternrat: Der/die Vorsitzende und sein/seine Stellvertreter/in des Klasseneltern rates aus allen Klassen bilden zusammen den Schulelternrat, der aus seinen Reihen wiederum den/die Vorsitzende, ein/eine Stellvertreterin und weitere vier Vertreter für die Gesamtkonferenz wählt. Der Schulelternrat stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule dar. Die 4 ElternvertreterInnen aus dem Schulelternrat nehmen stimmberechtigt an der Gesamtkonferenz teil.

Schülerrat: Die gewählten Klassensprecher bilden den Schülerrat. Die Sitzungen des Schülerrates leitet eine Lehrkraft der Grundschule an der Sieber. Hier sollen gemeinsam Dinge des Schullebens und Wünsche besprochen werden, damit alle eine gute und schöne Grundschulzeit haben. Die Treffen finden regelmäßig statt.

Das Schulhaus ist für die Schülerinnen und Schüler da; nicht für Erwachsene! Wenn Sie Ihr Kind morgens zur Schule bringen, verabschieden Sie sich bitte am Schultor oder am Eingang. Warten Sie bitte vor dem Schulgebäude, wenn sie Ihr Kind abholen! Diese Regeln bestehen zum Schutz Ihres Kindes. Schulfremde Personen können sich leicht "einschleichen", wenn Erwachsene zum normalen Bild im Treppenhaus und auf den Schulgängen gehören.

Schulische Veranstaltungen: Die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Schulfeste, Schulfahrten, Erkundungen etc.) ist Pflicht, auch wenn sie am Nachmittag stattfinden.

Schullandheimaufenthalte sind schulische Veranstaltungen. Sie werden mit Zustimmung der Eltern geplant.

Schulleben: Schule soll Spaß machen! Wir sind nicht nur eine Lern-, sondern auch eine
Lebensgemeinschaft! "Schulleben“ bedeutet : Gemeinsam arbeiten und lernen, aber auch feiern, im Morgenkreis miteinander sprechen, einander kennen lernen und respektieren, singen, musizieren, Theater spielen und vieles mehr.

Schulordnung und Schulregeln: Wir besprechen regelmäßig die geltenden Regeln mit den Kindern.

Schul-T-Shirt: Für besondere Schulveranstaltungen hat der Förderverein Schul-T-Shirts angeschafft. Diese sind mit unserem Schulmotto „miteinander leben-voneinander lernen“ bedruckt und machen die Verbundenheit mit unserer Schule deutlich. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Kinder die T-Shirts, die nur eine Leihgabe sind, zum Schuljahresende gewaschen, gebügelt und zusammengelegt wieder bei der Klassenlehrerin abgeben.

Schulvorstand: Im Rahmen der „Eigenverantwortlichen Schule“ hat jede Schule einen Schulvorstand zu wählen, dem bei uns 4 Lehrer und 4 Elternvertreter angehören

Der Schulweg sollte mit den Eltern eingeübt werden. Denken Sie bitte daran, dass Ihr Verhalten im Straßenverkehr Vorbildfunktion hat: Wenn Sie z.B. eine Straße bei Rotlicht überqueren, werden die Kinder Ihr Verhalten imitieren. Da das Wahrnehmungsvermögen von Kindern noch nicht so gut ausgebildet ist, muss man damit rechnen, dass dieses Schnell-bei-Rot-über-die Straße-Laufen zu lebensgefährlichen Situationen führen kann.

Schwimmunterricht kann an der GS an der Sieber nur in den Sommermonaten bei gutem Wetter, also nicht regelmäßig stattfinden. Es ist daher sinnvoll, wenn Eltern dafür selbst dafür sorgen, dass ihr Kind das Schwimmen lernt.

Das Sekretariat ist für Ihre Belange dienstags von 7.30 Uhr bis 12.20 Uhr und donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.20 Uhr besetzt (Tel: 05584/ 640).

Sportunterricht: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind richtige Turnkleidung trägt! Straßenschuhe dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden. Die Turnschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe verwendet werden! Jede Art von Schmuck - auch Ohrstecker - ist wegen Verletzungsgefahr verboten. An "Sporttagen" sollten die Kinder am besten ohne Schmuck in die Schule kommen. Oft ist es für die Kinder schwierig, den Schmuck selbst abzunehmen und während des Sportunterrichtes sicher aufzubewahren. Sollte Ihr Kind aus irgendeinem Grund nicht am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen können, bitten wir um eine schriftliche Entschuldi gung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach Absprache mit der Lehrkraft darf Ihr Kind abgeholt werden.

Sprechzeiten der Lehrkräfte müssen individuell mit den Eltern vereinbart werden. Die Zeit vor Unterrichtsbeginn oder die Pausenzeiten sind nicht für Elterngespräche geeignet.

 

 

T

Telefon Unser Telefon ist mit einem Anrufbeantworter verbunden.
Daher können Sie Nachrichten auf den Anrufbeantworter sprechen, wenn das Telefon nicht abgenommen wird.

Trinken während des Unterrichtes ist bei uns erlaubt. Bitte geben Sie keine süßen Säfte
mit. Immer wieder laufen die Flaschen aus!!

 

U

Unfall: Gegen Unfälle in der Schule und auf dem (notwendigen) Schulweg sind die Schüler gesetzlich versichert; eingeschlossen sind auch alle Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen). Wenn ein Schüler nach einem Schulunfall den Arzt aufsucht, muss er ihm sagen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Bei einem Schulunfall wird sofort entschieden, ob ein Arzt notwendig ist oder nicht. In der Regel werden die Eltern umgehend verständigt. Bitte halten auch Sie Ihr Kind an, sofort zum Lehrer zu gehen, wenn etwas nicht in Ordnung ist.

Eine Unterrichtsbefreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. bei Hochzeit oder
Todesfall eines nahen Verwandten). Unterrichtsbefreiung für einen Tag erteilt die
Klassenlehrerin. Eine längere Unterrichtsbefreiung muss vom Schulleiter geprüft und
genehmigt werden.

Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr / Förderunterricht + Schulobst-AG um 7.30 Uhr

 

V

Veränderungen der Adresse (privat und geschäftlich) - vor allem der Telefonnummer -
unbedingt im Sekretariat melden!

Das Verhalten (Sozialverhalten und Arbeitsverhalten) Ihres Kindes wird regelmäßig beobachtet und in den Zeugnissen dokumentiert.

VGS heißt Verlässliche Grundschule und bedeutet, dass Ihr Kind über einen Zeitraum von 5 Zeitstunden in der Schule sicher beaufsichtigt werden kann (Unterrichtszeit und Betreuungszeit).

Vollständigkeit der Lern- und Arbeitsmittel: Überprüfen Sie bitte, ob Ihr Kind wirklich alles in den Schulranzen eingepackt hat (Spitzer, Schere, Lineal, Kleber, Schreibblock, usw.)

Vorbildfunktion kommt uns allen zu: Egal, ob es um Freundlichkeit und Fairness oder Disziplin und Rücksichtnahme geht: Wir Erwachsenen geben mit unserem Verhalten ein Beispiel für die Kinder ab!

 

W

Waffen: Den Kindern ist es untersagt, Waffen jeder Art in die Schule oder zu Schul- veranstaltungen mitzubringen. Das Verbot bezieht sich auch auf Feuerwerkskörper. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei Einschulung einen entsprechenden Erlass. Der Erhalt ist mit Unterschrift zu bestätigen.

 

Z

Zeugnisse sollen den Leistungsstand Ihres Kindes festhalten. Sie werden zweimal im Jahr verteilt: Ende Januar gibt es das Halbjahreszeugnis und am Schuljahresende das Jahreszeugnis.  In den Klassen 1 gibt es das erste Zeugnis am Ende des ersten Schuljahres. Die Zeugnisse am Ende des 2. und 3. Schuljahres sind Versetzungszeugnisse. Nach der 4. Klasse erfolgt der Übergang in eine weiterführende Schule (HS, RS, GYM, KGS).

Zeugnisse dürfen kein Grund für Familientragödien sein, sondern sind ein Anlass, Bilanz zu ziehen: Was hat Ihr Kind momentan erreicht? Welche Leistungen müssen verbessert werden?

Ein Zeugnis sollte vor allem Ansporn zu weiteren Leistungen sein!

An Tagen der Zeugnisausgabe endet der Unterricht grundsätzlich nach der 3. Stunde. Es findet keine Betreuung statt.

 

Stand: August 2016

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